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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 23/11   

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https://dejure.org/2011,121515
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 23/11 (https://dejure.org/2011,121515)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.11.2011 - L 3 KA 23/11 (https://dejure.org/2011,121515)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. November 2011 - L 3 KA 23/11 (https://dejure.org/2011,121515)
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  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 23/11
    Die überhöhten Honorarabrechnungen des Klägers können von der Beklagten sachlich-rechnerisch berichtigt und das Honorar auf die Höhe zurückgeführt werden, welches die an der Praxisgemeinschaft beteiligten Vertragsärzte im Fall der Führung einer fiktiven Gemeinschaftspraxis (heute: Berufsausübungsgemeinschaft) zu beanspruchen hätten (vgl zu dieser Berechnungsweise BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).

    Diese ist darauf hin zu untersuchen, wie hoch die Zahl der gleichzeitig auch in anderen Arztpraxen behandelten Patienten ist (vgl hierzu das Urteil des Senats vom 26. Mai 2010 - L 3 KA 74/07; vgl auch BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 17/07 B

    Honorarberichtigung in der vertragsärztlichen Versorgung, missbräuchliche Nutzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 23/11
    Hierauf haben auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 82/05 - juris: Überschreitungsquote 37, 6 % bzw. 38, 2 %) und ihm folgend das BSG (Beschluss vom 5. November 2008 - B 6 KA 17/07 B - juris) abgestellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007 - L 3 KA 9/07

    Änderung oder Aufhebung von vertragsärztlichen Honorarfestsetzungen; Besonderes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 23/11
    Vielmehr führt eine im Sinne des Klägers eigenständige Berechnungsvorgabe für große Praxisgemeinschaften - worauf die Berufung abstellt - zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Besserstellung (vgl hierzu den Beschluss des Senats vom 8. Juni 2007 - L 3 KA 9/07 ER - MedR 2007, 623 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 23/11
    Dies ist schon deshalb überzeugend, weil die im Allgemeinen bei wirklichen Praxisgemeinschaften auftretenden Patientenidentitäten deutlich geringer sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 60/06 - juris: 3 - 5 %; vgl auch Clemens in: jurisPK-SGB V, § 106a Rn 167: normalerweise bis maximal 15 %).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 82/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 23/11
    Hierauf haben auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 82/05 - juris: Überschreitungsquote 37, 6 % bzw. 38, 2 %) und ihm folgend das BSG (Beschluss vom 5. November 2008 - B 6 KA 17/07 B - juris) abgestellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 74/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 3 KA 23/11
    Diese ist darauf hin zu untersuchen, wie hoch die Zahl der gleichzeitig auch in anderen Arztpraxen behandelten Patienten ist (vgl hierzu das Urteil des Senats vom 26. Mai 2010 - L 3 KA 74/07; vgl auch BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
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